Hallo Herr Dinklage,
Da die EUDR (EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten) zum 30.12.2025 in Kraft tritt, sind unsere Lieferanten dazu verpflichtet, Referenznummern über ihre Produkte zu führen. Diese müssen direkt mit der Lieferung an uns weitergegeben werden.
Wir müssen die Referenznummern dokumentieren.
Die Dokumentation muss folgendes enthalten:
• Name des zugekauften Produkts/Materials (z.B. Buchenbretter 40mm, Spanplatten 19mm)
• Kontaktdaten des Lieferanten (Name, Anschrift, E-Mail, wenn vorhanden Internetadresse)
• Referenznummer für das Produkt/Material
• Name des verkauften Produkts (z.B. Einbauküche, Kleiderschrank)
• Kontaktdaten des Käufers (Name, Anschrift, E-Mail, wenn vorhanden Internetadresse)
Wir müssen diese Informationen an unsere B2B Kunden weitergeben.
Die Informationen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
Unser Wunsch wäre die Referenznummer bei Lagerzugang eingeben zu können und bei Lieferschein / Rechnungserstellung noch eine Liste mit den jeweiligen Angaben mit zu erstellen, um sie mit dem Lieferschein / Rechnung weitergeben zu können. |